Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Nicht jede Wärmepumpe kann einfach so an einen separaten Stromtarif angeschlossen werden. In diesem Abschnitt geht es um die technischen Anforderungen, die Rolle des Netzbetreibers und die Möglichkeiten zur Förderung – gerade bei Nachrüstungen.
Zählertechnik, Steuerbarkeit und Anmeldung
Damit ein Wärmepumpenstromtarif genutzt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Separater Stromzähler für die Wärmepumpe, entweder als zusätzlicher Zähler oder als Doppeltarifzähler
- Steuerungseinheit, die es dem Netzbetreiber ermöglicht, die Wärmepumpe zeitweise zu drosseln (z. B. über Smart Meter Gateway oder Rundsteuerempfänger)
- Anmeldung beim Netzbetreiber und ggf. Zustimmung zur Steuerbarkeit gemäß § 14a EnWG
Ob Ihre Anlage steuerbar ist oder nachgerüstet werden kann, sollten Sie im Vorfeld mit einem qualifizierten Meisterbetrieb klären. Auch Ihr Netzbetreiber gibt hier verbindlich Auskunft.
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Fördermöglichkeiten für Umrüstung oder Neubau
Die gute Nachricht: Für viele der nötigen Maßnahmen rund um Ihre Wärmepumpe gibt es Fördergelder.Vor allem im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können sowohl die Anschaffung als auch einzelne technische Komponenten bezuschusst werden.
Förderfähig sind unter anderem:
- Der Einbau einer neuen, förderfähigen Wärmepumpe im Austausch gegen eine alte Öl- oder Gasheizung
- Die Installation und Optimierung der Heiztechnik durch einen Meisterbetrieb
- Die Integration von Pufferspeichern, Steuerungstechnik und Messtechnik
- In vielen Fällen auch die Zähler- und Steuerungskomponenten, die nötig sind, um einen Wärmepumpenstromtarif zu nutzen – wenn sie Teil des förderfähigen Gesamtsystems sind
Wichtig: Der Stromtarif selbst wird natürlich nicht gefördert, ebenso wenig ein nachträglicher Zählerumbau ohne Zusammenhang mit einer neuen Wärmepumpe oder umfassenden Sanierung.
Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten – die Förderprogramme müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
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