Zeitpunkt des Einbaus einer Klimaanlage
Entscheidend für die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung ist damit der Zeitpunkt des Einbaus. Als Eigentümer einer zukünftig entstehenden Immobilie empfiehlt es sich daher, die Installation eines Klimasystems von Anfang an einzuplanen. Denn so besteht für Sie die Möglichkeit, die Anschaffungskosten als Erhaltungsaufwand durch den erstmaligen Einbau steuerlich gelten zu lassen.
Genauso können Sie auch eine bereits vorhandene Klimaanlage in einem bestehenden Gebäude austauschen lassen und mit einem neuen Gerät ersetzen. Die Anschaffungskosten für das neue Klimagerät können Sie auch diesem Fall als Erhaltungsaufwand absetzen. Da das Gebäude bereits vor Ihrem Besitz über eine installierte Klimaanlage verfügte, gilt der Austausch als eine Wertsteigerung und damit ebenso als Erhaltungsaufwand. Die Kosten für Ihre neue Wärmepumpe können Sie damit auch steuerrechtlich abführen.